Hallo liebe zukünftige Auktionatorinnen und Auktionatoren! Träumt ihr davon, den Hammer zu schwingen und spannende Versteigerungen zu leiten? Dieser faszinierende Beruf ist unglaublich vielfältig, aber auch anspruchsvoll, besonders wenn man bedenkt, wie sehr sich die Auktionswelt aktuell wandelt – von Online-Plattformen bis hin zu neuen Wertanlageformen wie digitalen Assets.

Um in dieser dynamischen Branche Fuß zu fassen und die notwendige Erlaubnis zu erhalten, braucht es mehr als nur Leidenschaft: Es geht darum, euer Fachwissen fundiert unter Beweis zu stellen und genau zu wissen, welche Kompetenzen gefragt sind.
Viele fragen sich, wie man sich darauf am besten vorbereitet oder wo man Materialien findet, die einem helfen, sich optimal auf diesen “prüfungsähnlichen Nachweis” vorzubereiten.
Ich habe mich für euch schlau gemacht und zeige euch, wie ihr euch clever auf euren Weg zum Erfolg vorbereiten könnt! Lasst uns das gemeinsam genauer beleuchten!
Der erste Schritt zum Traumjob: Die grundlegende Versteigerer-Erlaubnis
Was genau bedeutet “gewerbsmäßiges Versteigern” und warum ist die Erlaubnis so wichtig?
Bevor wir überhaupt an den ersten Hammerschlag denken können, müssen wir uns mit einer ganz fundamentalen Sache auseinandersetzen: der Versteigerer-Erlaubnis.
In Deutschland ist es nämlich so, dass, wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchte, dafür eine behördliche Erlaubnis nach § 34b Abs.
1 der Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Und “gewerbsmäßig” ist hier der Schlüsselbegriff. Das bedeutet, wenn du das Ganze selbstständig, auf Dauer und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betreiben möchtest – sei es als Einzelunternehmer oder mit einer juristischen Person im Rücken – dann führt kein Weg an dieser Erlaubnis vorbei.
Ich weiß noch, wie ich mich damals durch die ganzen Paragraphen gewühlt habe und dachte: “Uff, ganz schön viel Bürokratie!” Aber glaubt mir, das ist die Basis für alles.
Ohne diese Erlaubnis könnt ihr euren Traum vom professionellen Auktionator gar nicht erst starten. Es ist wie das Fundament eines Hauses: erst muss das stehen, dann kann der Rest darauf gebaut werden.
Gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit muss das Gewerbe dann auch bei der zuständigen Gemeinde am Betriebssitz angezeigt werden. Das sind die ersten administrativen Hürden, die wir gemeinsam meistern können!
Welche Unterlagen sind entscheidend für den Antrag und wo reiche ich ihn ein?
Der Antrag für diese Erlaubnis ist bei der Kreisverwaltungsbehörde oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in der euer zukünftiges Unternehmen seinen Sitz haben soll.
Da gibt es keine bundesweit einheitliche “Zentrale”, sondern das ist eher lokal geregelt. Ich empfehle euch dringend, euch frühzeitig bei eurer örtlichen Behörde zu erkundigen, denn die genauen Anforderungen können leicht variieren.
Typischerweise werdet ihr aber einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis, euer Personaldokument (Ausweis oder Pass) und, falls ihr keine EU-Bürger seid, einen Aufenthaltstitel benötigen.
Für juristische Personen kommen noch weitere Nachweise zur Rechtsform und gegebenenfalls ein aktueller Registerauszug hinzu. Es ist wie ein kleines Puzzle, bei dem jedes Teil passen muss.
Mir hat es damals geholfen, eine Checkliste zu erstellen, damit ich auch wirklich nichts vergesse. Denkt daran, die Erlaubnis muss *vor* Beginn eurer Tätigkeit erteilt sein.
Also plant hier genügend Vorlaufzeit ein!
Mehr als nur Formalitäten: Zuverlässigkeit und finanzielle Stabilität als A und O
Dein “weißer Weste”: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
Vertrauen ist im Auktionsgeschäft alles. Ihr werdet schließlich mit fremdem Eigentum hantieren und dafür Sorge tragen, dass alles fair und korrekt abläuft.
Deshalb legt der Gesetzgeber großen Wert auf eure persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Was bedeutet das konkret? Nun, eure “weiße Weste” wird genau geprüft.
Ihr müsst ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) vorlegen, das beweist, dass ihr keine einschlägigen Vorstrafen habt, besonders keine, die mit Vermögens- oder Eigentumsdelikten zu tun haben.
Das darf übrigens nicht älter als drei Monate sein, also beantragt es nicht zu früh! Außerdem wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt.
Hier wird gecheckt, ob ihr in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften oder das Wettbewerbsrecht verstoßen habt. Ich kann mich erinnern, wie wichtig es mir war, diese Dokumente einwandfrei zu haben.
Es gibt einem selbst auch ein gutes Gefühl, zu wissen, dass man auf solider Basis steht. Es ist ein erster Vertrauensvorschuss, den der Staat euch damit entgegenbringt, und den solltet ihr unbedingt wahren.
Finanzielle Sicherheit als Grundpfeiler des Vertrauens
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit sind auch eure finanziellen Verhältnisse von Bedeutung. Die Behörde prüft, ob ihr in “ungeordneten Vermögensverhältnissen” lebt.
Das klingt kompliziert, heißt aber im Grunde, dass ihr keine laufenden Insolvenzverfahren haben solltet und auch keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis.
Stellt euch vor, ihr versteigert wertvolle Güter – da möchte niemand das Gefühl haben, dass der Auktionator selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Deswegen ist es ratsam, sich vorab um alle offenen Posten zu kümmern und sicherzustellen, dass hier alles im Lot ist. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die man übersieht, aber im Antragsprozess können sie zu Stolpersteinen werden.
Eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde- oder Stadtkasse können hier ebenfalls angefragt werden.
Diese sorgfältige Prüfung dient dem Schutz der Allgemeinheit, der Auftraggeber und der Bieter, und das ist auch gut so, denn es stärkt das Vertrauen in unseren Berufsstand.
Der Traum vom “öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator”: Die Königsdisziplin
Wann wird die besondere Sachkunde wirklich gebraucht?
Nachdem wir die grundlegende Erlaubnis besprochen haben, kommen wir zur “Königsdisziplin”: dem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator. Diese zusätzliche Qualifikation ist etwas ganz Besonderes und wird nicht für jede Versteigerung benötigt.
Sie ist immer dann ins Spiel, wenn es um sogenannte “öffentliche Versteigerungen” geht, die einen besonderen Schutz der Eigentumsinteressen erfordern.
Denkt an Zwangsversteigerungen, Pfandverkäufe oder Notverkäufe – hier hat der Eigentümer oft keinen Einfluss auf den Preis oder das Mindestgebot. Gerade in solchen sensiblen Fällen ist es unerlässlich, dass der Auktionator nicht nur integer ist, sondern auch eine überdurchschnittliche Expertise mitbringt, um die Interessen aller Beteiligten optimal zu wahren.
Ich habe selbst erlebt, wie wichtig diese zusätzliche Vertrauensbasis für die Menschen ist, die sich in solchen Situationen an einen Auktionator wenden müssen.
Es ist ein Siegel für höchste Professionalität und Unparteilichkeit.
Wie weist man “besondere Sachkunde” eigentlich nach?
Im Gegensatz zur einfachen Erlaubnis, bei der keine spezielle Sachkunde formell nachgewiesen werden muss, ist das bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung der zentrale Punkt.
Hier geht es darum, dass ihr durch fundiertes Fachwissen, das deutlich über dem Durchschnitt liegt, und durch umfangreiche Berufserfahrung herausragt.
Das betrifft nicht nur die Regeln der Gewerbeordnung und der Versteigererverordnung, sondern auch einschlägige Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Ihr müsst nachweisen, dass ihr mehrere Jahre praktische Erfahrung als Auktionator habt und regelmäßig Versteigerungen durchgeführt habt. Dieser Nachweis erfolgt dann “prüfungsähnlich” vor entsprechenden Gremien, und die Anforderungen können je nach Bundesland leicht unterschiedlich sein.
Mir wurde damals gesagt, dass es auch um die Fähigkeit geht, die Bewertung beweglicher Gegenstände des normalen Haushalts zu beherrschen, wie Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat.
Es ist eine Anerkennung eurer Expertise, die euch neue Türen öffnen kann und das Vertrauen in eure Arbeit nochmals stärkt.
Kein klassischer Lehrberuf, aber voller Möglichkeiten: Dein Weg zur Expertise
Quereinstieg und Spezialisierung: Dein Profil schärfen
Das Faszinierende am Beruf des Auktionators ist, dass es in Deutschland keine klassische, staatlich anerkannte Ausbildung dafür gibt. Das ist Segen und Fluch zugleich!
Es bedeutet, dass viele von uns Quereinsteiger sind und sich das nötige Wissen und die Fähigkeiten “learning by doing” aneignen. Oft ist eine solide kaufmännische Grundausbildung, vielleicht mit Schwerpunkt Vertrieb, Bankwesen oder Marketing, eine hervorragende Basis.
Auch ein betriebswirtschaftliches, kunsthistorisches oder historisches Studium kann die Chancen in dieser Branche enorm erhöhen. Ich persönlich habe gemerkt, wie wichtig es ist, sich auf ein bestimmtes Fachgebiet zu spezialisieren.
Ob das nun Kunst und Antiquitäten, Immobilien, Fahrzeuge oder sogar digitale Assets sind – eine Nische macht dich zum Experten und damit begehrter. Niemand kann alles versteigern, aber in seinem Bereich ein Ass zu sein, das zählt.
Es gibt so viele spannende Felder!
Lernen durch Tun: Praxis ist Gold wert
Da es keine vorgefertigte “Auktionator-Schule” gibt, ist die praktische Erfahrung einfach unbezahlbar. Das Sammeln von Erfahrungen in Auktionshäusern, das Beobachten erfahrener Kollegen und das schrittweise Übernehmen von Aufgaben sind der beste Weg, um in diesen Beruf hineinzuwachsen.

Ich habe unzählige Stunden damit verbracht, Auktionskataloge zu studieren, die Geschichten hinter den Objekten zu recherchieren und mich mit Schätzmeistern auszutauschen.
Es geht nicht nur darum, den Hammer zu schwingen, sondern auch darum, die Objekte zu kennen, ihren Wert einschätzen zu können und die Psychologie des Bietens zu verstehen.
Auch die Kenntnis der Versteigererverordnung (VerstV) ist essentiell, da diese die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Versteigerungen festlegt und unter anderem regelt, dass man Versteigerungsgüter vorab besichtigen lassen muss und den Zuschlag erst nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots erteilen darf.
Jeder Hammerschlag muss rechtlich einwandfrei sein! Hier ist eine kleine Übersicht, die euch die wichtigsten Aspekte auf einen Blick zeigt:
| Aspekt | Grundlegende Erlaubnis (§ 34b GewO) | Öffentliche Bestellung & Vereidigung |
|---|---|---|
| Wer benötigt es? | Wer gewerbsmäßig fremde Sachen/Rechte versteigert | Zusätzlich für öffentliche Versteigerungen (Pfand, Insolvenz etc.) |
| Antragsteller | Natürliche oder juristische Personen | Nur natürliche Personen |
| Voraussetzungen | Persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse | Zusätzlich: Besondere Sachkunde, mehrjährige Berufserfahrung |
| Sachkundenachweis | Nicht formal erforderlich, aber Kenntnisse Pflicht | Prüfungsähnlicher Nachweis vor Fachgremien |
| Gültigkeitsbereich | Bundesweit | Bundesweit |
| Gesetzliche Basis | § 34b GewO | § 34b Abs. 5 GewO, VerstV, BGB, HGB |
Die digitale Revolution: Auktionen online und ihre Besonderheiten
Online-Plattformen: Braucht man hier eine andere Erlaubnis?
Die Auktionswelt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Internetauktionen sind allgegenwärtig und für viele der erste Berührungspunkt mit dem Versteigern.
Hier kommt oft die Frage auf: Brauche ich für reine Online-Auktionen auch eine § 34b GewO Erlaubnis? Und da gibt es eine interessante Besonderheit: Wer *ausschließlich* Internetauktionen durchführt, benötigt in der Regel *keine* behördliche Erlaubnis nach § 34b GewO.
Das ist eine große Erleichterung für viele Online-Händler und Plattformen. Aber Achtung! Wenn du als gewerblicher Versteigerer nicht nur online, sondern auch *physische* Versteigerungen in Deutschland durchführst, dann bist du wieder im Bereich der Erlaubnispflicht.
Die Grenzen können hier fließend sein, und man muss genau aufpassen, welche Art von Tätigkeit man anbietet. Ich habe schon oft gesehen, dass sich Leute hier unsicher waren.
Mein Tipp: Im Zweifelsfall immer lieber einmal zu viel nachfragen, als später eine böse Überraschung zu erleben. Die Online-Welt bietet gigantische Chancen, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen sollte man kennen, um Fallstricke zu vermeiden.
Rechtliche Fallstricke im digitalen Auktionsraum: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Obwohl für reine Internetauktionen oft keine 34b-Erlaubnis nötig ist, heißt das nicht, dass es ein rechtsfreier Raum ist. Ganz im Gegenteil! Online-Versteigerungen unterliegen spezifischen rechtlichen Regelungen, vor allem dem allgemeinen Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für uns als zukünftige Auktionatoren bedeutet das, dass wir uns auch hier gut auskennen müssen, insbesondere was Verbraucherrechte und Gewährleistungsansprüche angeht.
Bei gewerblichen Verkäufern haben Käufer beispielsweise ein Widerrufsrecht, und auch die Gewährleistung gilt, es sei denn, sie wurde bei Privatverkäufen explizit ausgeschlossen.
Das ist ein riesiger Unterschied zu einer klassischen Saalauktion, wo der Zuschlag bindend ist und in der Regel kein Widerrufsrecht besteht. Diese dynamischen Veränderungen im digitalen Raum bedeuten für uns, dass wir uns ständig weiterbilden müssen.
Der Markt verändert sich schnell, und ich habe mir vorgenommen, immer am Ball zu bleiben, um meinen Lesern und Klienten die aktuellsten und sichersten Informationen bieten zu können.
Das Internet ist ein mächtiges Werkzeug, aber man muss wissen, wie man es richtig und rechtskonform einsetzt.
Dein Fahrplan zum Auktionserfolg: Wichtige Tipps aus der Praxis
Netzwerken und Mentoring: Der Schlüssel zum Erfolg
Der Weg zum erfolgreichen Auktionator ist selten ein einsamer. Meiner Erfahrung nach ist Netzwerken absolut Gold wert. Sucht den Kontakt zu erfahrenen Auktionatoren, besucht Fachmessen, Branchenveranstaltungen oder werdet Mitglied in relevanten Verbänden wie dem Bundesverband Deutscher Auktionatoren.
Ich habe durch solche Kontakte nicht nur wertvolle Tipps bekommen, sondern auch Mentoren gefunden, die mich auf meinem Weg begleitet haben. Sie konnten mir aus erster Hand erzählen, worauf es ankommt, welche Fehler man vermeiden sollte und wie man die “Sprache” des Auktionsgeschäfts wirklich lernt.
Es gibt so viele Nuancen, die man nur durch Erfahrung und den Austausch mit anderen meistern kann. Scheut euch nicht, Fragen zu stellen und von den Besten zu lernen.
Ein gutes Netzwerk kann euch Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben würden, und euch dabei helfen, euer Fachwissen und eure Autorität in der Branche aufzubauen und zu festigen.
Manchmal sind es die informellen Gespräche bei einem Kaffee, die die größten Erkenntnisse bringen!
Stetige Weiterbildung: Bleib am Ball und werde zum Experten!
Gerade weil der Beruf des Auktionators kein starres Ausbildungskonzept hat, ist die stetige Weiterbildung unerlässlich. Die Märkte ändern sich, neue Asset-Klassen tauchen auf (man denke nur an NFTs oder andere digitale Güter), und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich anpassen.
Ich habe mir angewöhnt, regelmäßig Fachliteratur zu lesen, an Seminaren teilzunehmen und Online-Kurse zu belegen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Egal, ob es um neue Kunstströmungen, die Bewertung seltener Münzen oder die neuesten Trends bei Oldtimern geht – euer Wissen ist euer Kapital. Wer sich spezialisiert, muss in seinem Bereich absolut top sein, um Vertrauen aufzubauen und als Autorität wahrgenommen zu werden.
Denkt daran, die “besondere Sachkunde” für den öffentlich bestellten Auktionator erfordert überdurchschnittliche Kenntnisse. Das ist ein lebenslanger Lernprozess, aber ein unglaublich spannender!
Denn wer sich wirklich auskennt, strahlt Kompetenz aus und zieht die Menschen an. Und seien wir mal ehrlich: gibt es etwas Schöneres, als in seinem Fachgebiet als echter Experte anerkannt zu werden?
Das ist der wahre Schlüssel zum dauerhaften Erfolg und zur persönlichen Erfüllung in diesem fantastischen Beruf!
Zum Abschluss
Liebe Auktions-Enthusiasten, ich hoffe, dieser Einblick hat euch gezeigt, dass der Weg zum Auktionator zwar kein vorgezeichneter Pfad ist, aber voller spannender Möglichkeiten steckt.
Es ist eine Reise, die Leidenschaft, Wissen und eine gehörige Portion Engagement erfordert. Wenn ihr diesen Traum verfolgt, werdet ihr nicht nur einzigartige Objekte, sondern auch faszinierende Menschen und Geschichten kennenlernen.
Bleibt neugierig, bildet euch stetig weiter und habt Vertrauen in eure Fähigkeiten – dann steht eurem Erfolg nichts mehr im Wege! Ich bin schon gespannt, welche Versteigerungen ihr zukünftig leiten werdet!
Wissenswertes für euren Weg
1. Frühzeitige Behördenkontakte: Erkundigt euch bei eurer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder kreisfreien Stadt so früh wie möglich über die exakten Anforderungen und notwendigen Unterlagen für die § 34b GewO Erlaubnis. Jedes Bundesland, ja sogar jede Stadt, kann hier kleine Abweichungen haben, und eine gute Vorbereitung erspart euch viel Stress.
2. Netzwerken ist Gold wert: Tauscht euch mit erfahrenen Auktionatoren aus, besucht Fachmessen und werdet Mitglied in relevanten Branchenverbänden. Persönliche Kontakte und ein Mentor können unschätzbar wertvolle Einblicke und Unterstützung auf eurem Karriereweg bieten. Man lernt so viel von den “alten Hasen”!
3. Spezialisierung zahlt sich aus: Überlegt euch, in welchem Bereich ihr Expertise aufbauen wollt – Kunst, Immobilien, Fahrzeuge oder vielleicht sogar digitale Assets? Eine klare Nische hilft euch, euch als anerkannter Experte zu positionieren und eure Zielgruppe gezielter anzusprechen. Wer versucht, alles zu können, kann oft nichts wirklich gut.
4. Rechtliche Grundlagen festigen: Auch wenn es trocken klingt, sind fundierte Kenntnisse der Gewerbeordnung (§ 34b GewO), der Versteigererverordnung (VerstV) sowie relevanter Passagen aus BGB und HGB absolut essenziell. Ohne dieses Fundament seid ihr im Auktionsgeschäft auf wackligen Beinen. Nehmt euch die Zeit, euch hier wirklich einzuarbeiten.
5. Digitale Kompetenzen ausbauen: Die Zukunft der Auktion liegt auch online. Versteht die Mechanismen von Internetauktionen, die Besonderheiten im Verbraucherschutz und wie ihr digitale Plattformen effektiv für eure Versteigerungen nutzen könnt. Wer hier fit ist, erschließt sich neue Märkte und bleibt wettbewerbsfähig. Das ist kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit.
Wichtige Punkte auf einen Blick
Dein Weg zum erfolgreichen Auktionator – die Essentials:
Um im dynamischen Auktionsgeschäft Fuß zu fassen, ist die Erlaubnis nach § 34b GewO euer erster und wichtigster Schritt. Denkt daran: Persönliche Zuverlässigkeit, belegt durch ein einwandfreies Führungszeugnis und geordnete Vermögensverhältnisse ohne Schulden, ist dabei absolut unerlässlich. Ohne eine „weiße Weste“ geht hier gar nichts. Für jene, die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung anstreben, kommt noch der Nachweis einer besonderen Sachkunde hinzu – ein Gütesiegel für herausragende Expertise, die durch mehrjährige praktische Erfahrung und fundiertes Fachwissen, beispielsweise in der Bewertung von Haushaltsgegenständen oder Kunst, untermauert wird. Dieser „prüfungsähnliche Nachweis“ ist eure Eintrittskarte in die Königsklasse der Auktionatoren.
Vergesst nicht die transformative Kraft der Digitalisierung: Reine Online-Auktionen sind oft von der § 34b-Erlaubnis ausgenommen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Verbraucherschutz, bleiben bestehen und müssen genau beachtet werden. Ständige Weiterbildung ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um am Puls der Zeit zu bleiben und sich in neuen Bereichen wie digitalen Assets als Experte zu positionieren. Und das Allerwichtigste: Praktische Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Durchlauft Praktika, sucht Mentoren und lernt von den Besten. Denn nur wer selbst den Hammer schwingt und die Materie von Grund auf versteht, kann wirklich überzeugen und Vertrauen aufbauen. Dein Engagement und dein Wissensdurst sind die wahren Treibfedern für deinen Erfolg in dieser aufregenden Branche.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) 📖
F: n einem da im Kopf herumschwirren, denn ich habe mir all das auch mal gefragt. Hier sind die drei häufigsten Fragen, die ich immer wieder höre, und meine ganz persönlichen
A: en darauf:Q1: Was genau verbirgt sich hinter diesem “prüfungsähnlichen Nachweis”, den ich als zukünftiger Auktionator erbringen muss, und ist das eigentlich eine ‘echte’ Prüfung?
A1: Puh, diese Frage habe ich mir auch oft gestellt, und ich kann euch beruhigen: Es ist nicht immer eine klassische ‘Prüfung’ im Schulsinne, wo man stumpf Fakten auswendig lernt!
In Deutschland ist es so, dass man als Auktionator eine Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung benötigt. Wenn ihr aber “öffentliche Versteigerungen” – also zum Beispiel Pfandverkäufe oder Notverkäufe, bei denen die Interessen des Eigentümers besonders geschützt werden müssen – durchführen wollt, dann müsst ihr sogar “öffentlich bestellt und vereidigt” werden.
Und genau hier kommt dieser “prüfungsähnliche Nachweis” ins Spiel. Es geht darum, eure besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit unter Beweis zu stellen.
Die IHKs (Industrie- und Handelskammern) spielen hier oft eine wichtige Rolle, indem sie die Sachkunde durch ein Fachgremium überprüfen lassen. Das bedeutet: Ihr müsst nicht nur rechtlich sattelfest sein (Gewerbeordnung, Versteigererverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch), sondern auch eine gehörige Portion Berufserfahrung mitbringen und zeigen, dass ihr wirklich Ahnung von den Waren habt, die ihr versteigern wollt – ob das nun Kunst, Maschinen oder Grundstücke sind.
Es ist also weniger eine reine Wissensabfrage, sondern vielmehr der Nachweis, dass ihr die Materie beherrscht und man euch vertrauen kann, verantwortungsvoll mit fremdem Eigentum umzugehen.
Ich selbst habe damals gemerkt, dass es viel mehr um praktisches Verständnis und Erfahrung geht als um trockene Theorie. Q2: Wo finde ich die besten und aktuellsten Materialien oder Kurse, um mich auf diesen Nachweis vorzubereiten, besonders im Hinblick auf die modernen Auktionsformen?
A2: Das ist eine superwichtige Frage, denn der Markt ändert sich ja ständig! Meiner Erfahrung nach gibt es da keinen Königsweg im Sinne einer einzigen “Auktionator-Ausbildung” in Deutschland, da der Beruf nicht geschützt ist.
Aber keine Sorge, es gibt fantastische Ressourcen! Mein erster Tipp ist immer: Wendet euch an eure lokale IHK. Viele Kammern bieten Merkblätter, informieren über die genauen Anforderungen in eurem Bundesland und haben manchmal sogar eigene Seminare oder können euch Ansprechpartner nennen.
Darüber hinaus gibt es spezialisierte Akademien und private Anbieter, die Fortbildungen für Auktionatoren anbieten. Hier solltet ihr genau hinschauen, ob die Inhalte auch wirklich auf die aktuellen Marktbedingungen zugeschnitten sind.
Und was die “modernen Auktionsformen” angeht: Das ist euer absolutes Ass im Ärmel! Sucht nach Kursen oder Fachliteratur, die sich mit Online-Auktionen, digitaler Rechtssicherheit und sogar dem immer wichtiger werdenden Bereich der “Digital Assets” beschäftigen.
Ich habe festgestellt, dass es ungemein hilft, sich mit anderen erfahrenen Auktionatoren auszutauschen. Netzwerken ist Gold wert! Viele meiner Kollegen haben wertvolle Tipps gegeben, welche Fachbücher wirklich relevant sind und welche Seminare ihnen persönlich am meisten gebracht haben.
Es ist ein bisschen wie Detektivarbeit, die besten Quellen zu finden, aber es lohnt sich definitiv. Q3: Wie wichtig ist es wirklich, sich mit Online-Auktionen und digitalen Wertanlagen auszukennen, um als Auktionator erfolgreich zu sein und diese Qualifikation zu meistern?
A3: Oh, das kann ich euch aus eigener Erfahrung sagen: Es ist heutzutage nicht nur wichtig, sondern ABSOLUT ENTSCHEIDEND! Die Welt der Versteigerungen hat sich rasant verändert, und wer da nicht mitgeht, wird es schwer haben, Schritt zu halten, geschweige denn erfolgreich zu sein.
Früher dachte man vielleicht nur an den Hammer im Auktionssaal, aber heute finden unzählige Auktionen online statt, von eBay bis zu spezialisierten Plattformen.
Und ganz ehrlich, der Gesetzgeber hat sogar die Durchführung von Online-Versteigerungen durch öffentlich bestellte Versteigerer gesetzlich verankert, was das Vertrauen in diese digitale Form unterstreicht.
Für euren Qualifikationsnachweis ist es daher unerlässlich, dass ihr nicht nur die traditionellen Wege kennt, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Besonderheiten von Online-Auktionen mitbringt: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
Wie funktioniert die Preisfindung im Netz? Und dann sind da noch die “Digital Assets” – also alles von Kryptowährungen bis zu NFTs. Das mag für manche noch Zukunftsmusik sein, aber glaubt mir, das ist ein riesiger Wachstumsbereich, der auch vor der Auktionswelt keinen Halt macht.
Zu zeigen, dass ihr diese neuen Entwicklungen versteht und handhaben könnt, macht euch nicht nur zu einem gefragten Auktionator, sondern untermauert auch eure Sachkunde enorm.
Ich habe selbst erlebt, wie sich meine Arbeit dadurch erweitert hat, und wer hier am Ball bleibt, hat einfach die besten Chancen auf dem Markt. Das ist keine Option mehr, sondern ein Muss!






